Hallo Sir Archibald,
habe ebenfalls einen 82 er Silver Spirit im November letzten Jahres erworben.
Der Wagen hatte noch die englischen Kennzeichen und konnte von mir nach einem fast abenteurlichen Kurzkennzeichenkaufs am Lagerort, ich hatte meine in der Hektik in Berlin liegengelassen, auf eigenen Rädern von Bargstedt ( bei Buxtehude) nach Berlin gefahren werden.
In Berlin habe ich am nächsten Tag erst mal ein Vollgutachten erstellen lassen, um zu wissen was denn der Tüv zu dem " Scheunenhocker" aus UK sagt.
Das übliche kam :
Scheinwerfer links und rechts falsche Ausführung... das war schon das Ko für die Plakette, aber das wußten wir ja schon,
korrodierte Bremsleitung
Feststellbremse zieht ungleich
und .. : Abschleppeinrichtung vorne fehlt
Der Prüfer staunte darüber. Mein Kommentar mit einem freundlichen Lächeln: Ein Rolls Royce wird nicht abgeschleppt... oder haben Sie schon mal sowas gesehen oder gehört.
Der Kommentar des Prüfers:
Neee, kann ich mir auch eigentlich gar nicht vorstellen. Wer soll denn sowas auch schleppen können.. oder wer traut sich das überhaupt. Da möcht ich weder vorn, noch hinten sitzen.
Das wars zum Thema Abschleppvorrichtung.
Werde demnächst, nach noch erfolgender Hydraulikschlauch-Auswechselung, den Wagen dem Prüfdienst zur Nachbegutachtung vorführen, aber die Schleppvorrichtung immer noch nicht dran haben.
Will ich eigentlich auch nicht.
Oder gibt es die Tüv-Vorschrift einer solchen Vorrichtung?
Das war mein erster Beitrag, bin somit nicht mehr nur stiller Beobachter im Forum.
Mit einem Gruß aus Berlin-Spandau