So einfach ist das nicht.
Wenn du den monetären Wert meinst, dann nicht. Dann wirst du, wie Herr Erbrecht schon schreibt, für einen Chauffeurs-Phantom im restaurierten Originalzustand weniger Geld bekommen, als für einen Phantom mit zeitgenössich nachgebauter, aber viel begehrterer Roadster-Karrosserie.
Aber der historische Wert ist halt ein ganz anderer. Eine Restaurierung mit nachgebauter Karosserie ist zum einen "nur" eine Frage des Geldes und ist somit reproduzierbar. Ein Original-Fahrzeug, insbesondere in unrestauriertem, gut erhaltenen Zustand ist nicht ersetzbar.
Immer mehr Liebhaber erkennen dies inzwischen auch.
Ist die Zweitkarosserie jedoch belegbar zeitgenössich, dann dürfte das auf den Wert keinen nachteiligen Einfluss haben.