Hallo @ all,
habe ben nochmal schnell auf der HP des ADAC nachgelesen und dort auch den schon in der ADAC-Motorwelt in kurzform veröffentlichten Artikel gefunden:
Hier also für alle zum selbstlesen
Einheitliche Ausnahmen für Oldtimer
21.9.2007 - Bundesrat verhindert Plaketten-Chaos
Der ADAC begrüßt ausdrücklich, dass der Bundesrat auf Antrag des Landes Hessen auf seiner heutigen Sitzung der Plakettenverordnung nur unter Auflagen zugestimmt hat. Nach dem Beschluss der Länderkammer muss die Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Ausnahmeregelung für Oldtimer-Fahrzeuge in die Verordnung aufnehmen, bevor sie endgültig in Kraft treten kann. Der Club hatte sich mehrfach für eine generelle Ausnahmeregelung für Oldtimer eingesetzt, im Bundesrat hatte sich neben Hessen auch Baden-Württemberg dafür stark gemacht. Bedauerlich ist aus Sicht des ADAC jedoch, dass es nicht gelungen ist, auch für Anwohner generelle Ausnahmebestimmungen in die Verordnung aufzunehmen.
Angenommen wurde auf der heutigen Sitzung des Bundesrats die Nachbesserung der Verordnung für Pkw mit geregeltem Katalysator nach US-Norm. So erhalten die rund 4,6 Millionen Pkw nun doch eine grüne Plakette. Diese notwendige Korrektur, die die Bundesregierung in die Plakettenverordnung eingearbeitet hatte, war vom ADAC mehrfach gefordert worden.
Lesen Sie hier den Beschluss des Bundesrates / als PDF-Datei
Bundesrat Drucksache 464/07 (Beschluss)
21.09.07 Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verord-nung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)
Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21. September 2007 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:
Zu Artikel 1 Nr. V (Anhang 3 Nr. 5 und 10 - neu - (zu § 2 Abs. 3))
In Artikel 1 ist Nummer V wie folgt zu fassen:
'V. Anhang 3 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
"5. ... wie Vorlage ..."
b) Der abschließende Punkt in Nummer 9 wird durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 10 angefügt:
"10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungs-verordnung führen." '
Begründung:
Unter Buchstabe a findet sich die Formulierung der Regierungsvorlage. Buchstabe b zielt auf die Aufnahme historischer Fahrzeuge in den Ausnahmekatalog ab, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Die Anzahl solcher Fahr-zeuge und deren geringe Fahrleistung rechtfertigen eine Ausnahme von den Fahrver-boten in den Umweltzonen.
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ISSN 0720-2946
Soweit das, was ich finden konnte in der Hoffnung für alle H- / 07-Kennzeichen Besitzer, daß es auch dann so kommen wird.
Bleibt weiter nur die Frage, was mit all denen passiert, deren Schätzchen eben noch keine 30 ist, so wie meines eben.
Schöne Grüße aus dem Südwesten
Swen